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Erteilung eines Schengenvisums in Thailand Deutsche -Botschaft-Bangkok Ab dem 01. März 2006 können Visa nur nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Termine erhalten Sie über das Call-Center unter der Telefonnummer: 1900 222 343. Thailand Nachstehende Hinweise zur Beantragung eines Visums, es müssen unter Umständen zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden. Für Reisende unter 20 Jahren muss die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine Sorgeberechtigt ist. Insbesondere bei erstmaliger Beantragung eines Visums muss die Bereitschaft zur Rückkehr des Antragstellers glaubhaft gemacht werden. Daher sind Unterlagen des Antragstellers über seine Ehe, Kinder, Beruf, selbständige Gewerbeausübung, Grundbesitz oder langjährige Bankverbindung (sofern zutreffen) äußerst hilfreich. Falsche Angaben führen zwangsläufig zur Ablehnung des Antrags. * Folgende Unterlagen müssen immer vorgelegt werden:
Einige Punkte die man beachten sollte : - Ein Kontoauszug, wo ersichtlich ist das regelmäßig Geld vom Arbeitgeber eingeht ( mindestens schon 1, besser 2 Jahre. - Wenn möglich eine Bescheinigung des Arbeitgebers in Thailand. ( Urlaubsschein) - Da in Thailand der Urlaub aus ca. 7 – 10 Tagen ( ohne Feiertage) besteht, ist es natürlich schlecht wenn das Rückflugticket für 3 Monat gilt. - Grund oder Haus besitz in Thailand, auf den Namen der Frau. ( oder ein Dokument der Eltern) - Einen festen Wohnsitz. |
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