Visa
Erteilung eines Schengenvisums in Thailand

Deutsche -Botschaft-Bangkok
Ab dem 01. März 2006 können Visa nur nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Termine erhalten Sie über das Call-Center unter der Telefonnummer: 1900 222 343.

Thailand
Nachstehende Hinweise zur Beantragung eines Visums, es müssen unter Umständen zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden.

Für Reisende unter 20 Jahren muss die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine Sorgeberechtigt ist.
Insbesondere bei erstmaliger Beantragung eines Visums muss die Bereitschaft zur Rückkehr des Antragstellers glaubhaft gemacht werden. Daher sind Unterlagen des Antragstellers über seine Ehe, Kinder, Beruf, selbständige Gewerbeausübung, Grundbesitz oder langjährige Bankverbindung (sofern zutreffen) äußerst hilfreich. Falsche Angaben führen zwangsläufig zur Ablehnung des Antrags.

* Folgende Unterlagen müssen immer vorgelegt werden:

  • Ein vollständig und inhaltlich korrekt ausgefüllter Antrag zusammen mit zwei Passfotos- (5 x 3 cm, heller Hintergrund). Sie müssen jede Frage beantworten, sonst kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
  • Gültiger Reisepass oder Reisedokument, das von allen Schengen-Staaten anerkannt wird und das mindestens noch drei Monate nach Ablauf des Visums gültig ist.
  • Finanzierungsnachweis: eine förmliche Verpflichtungserklärung gem. § 84 AuslG für Besuchsreisen, oder eine Einladung Ihrer Geschäftspartner in Deutschland für Geschäftsreisen oder Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können
  • Nachweis des Reiseweges, z.B. Flugreservierung über Hin- und Rückflug oder Hin- und Weiterflug aus den Schengen-Staaten. Es muss bei Antragstellung kein Ticket vorgelegt werden!!!
  • Nachweis über die Unterkunft (Hotelreservierung oder Einladungsschreiben) - Nachweis über ausreichende Kranken-/ Unfallversicherung (mind. 30.000 Euro oder 2.000.000 Baht) für die Zeit Ihres Aufenthaltes in Europa
  • 1 Kopie aller vorgelegten Unterlagen (vom Reisepass: Kopie der Doppelseite mit dem Passfoto
--> Visa-News

Einige Punkte die man beachten sollte :

- Ein Kontoauszug, wo ersichtlich ist das regelmäßig Geld vom Arbeitgeber eingeht ( mindestens schon 1, besser 2 Jahre.

- Wenn möglich eine Bescheinigung des Arbeitgebers in Thailand. ( Urlaubsschein)

- Da in Thailand der Urlaub aus ca. 7 – 10 Tagen ( ohne Feiertage) besteht, ist es natürlich schlecht wenn das Rückflugticket für 3 Monat gilt.

- Grund oder Haus besitz in Thailand, auf den Namen der Frau. ( oder ein Dokument der Eltern)

- Einen festen Wohnsitz.
              
Deutschenliste (08,09)
  Anmeldung ab sofort im Internet

Alle Deutschen, die auch nur vorübergehend im Ausland leben, konnten sich auch bisher schon bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in eine Deutschenliste

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Neue Visa Vorschriften fuer Visarun (09,09)
  Ab sofort werden Thai Botschaften bei Verdacht auf Missbrauch keine Tourist Visa mehr ausstellen.
Dies gilt insbesondere bei den so beliebten "Visaruns", d.h. nach jeweils 30 Tagen Thailand zu verlassen um in einem anderen (Nachbar)Land ein neues Visa zu beantragen.

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Botschaft Bangkok

Open in new window Embassy of the Federal Republic of Germany
9 South Sathorn Road
Bangkok 10120
Tel. (0066-2) 287 9000
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30 Tage ohne Visum

Open in new windowDeutsche Staatsangehörige dürfen sich max. 30 Tage ohne Visum als Tourist in Thailand aufhalten. Voraussetzung ist ein bestätigtes Weiter- oder Rückflug ticket.

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