Erteilung eines Schengenvisums in Thailand
Touristenvisum
Deutsche -Botschaft-Bangkok
Ab dem 01. März 2006 können Visa nur nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Termine erhalten Sie über das Call-Center unter der Telefonnummer: 1900 222 343.
Thailand
Nachstehende Hinweise zur Beantragung eines Visums, es müssen unter Umständen zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden.
* Folgende Unterlagen müssen immer vorgelegt werden:
-
Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums. Jede Frage muss vollständig und inhaltlich korrekt beantwortet sein, da der Antrag sonst nicht bearbeitet werden kann.
-
Zwei identische Passfotos, heller Hintergrund (4,5 x 3,5)
-
Gültiger Reisepass oder anerkanntes Reisedokument. Der Pass muss mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
-
Beschäftigungsnachweis in Thailand, z.B. Schreiben des Arbeitgebers, aus der die Dauer des Beschäftigungsverhältnis und das monatliche Einkommen ersichtlich ist oder Handelsregisterauszug, falls der Antragsteller Eigentümer der Firma ist.
-
Finanzierungsnachweis: Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können.
-
Nachweis des Reiseweges, z.B. Flugreservierung über Hin- und Rückflug oder Hin- und Weiterflug aus den Schengen-Staaten. Es muss bei Antragstellung kein Ticket vorgelegt werden!
-
Nachweis über die Unterkunft, z.B. Hotelreservierung
-
Nachweis über ausreichende Reisekrankenversicherung (mind. 30.000 Euro oder 1,5 Mio in THB) für die Zeit Ihres Aufenthaltes im Schengengebiet.
-
1 Kopie aller vorgelegten Unterlagen (vom Reisepass: Kopie Lichtbildseite und ggfs. von Visa)
-
Für Reisende thailändischer Staatsangehörigkeit unter 20 Jahren muss die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine sorgeberechtigt ist
|