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Verlängerung des Sprachvisum
Das Sprachvisum wird in der Regel für drei Monate
erteilt, mit der Auflage, sich nach Einreise in der BRD sofort beim zuständigen
Ausländeramt zu melden. Danach erfolgt die Erteilung einer
Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr. Nach Ablauf der zwölf Monate ist die
Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung schwer, jedoch nicht unmöglich.
Entscheidend ist, aus welchem Grund die Fortsetzung der Sprachausbildung
unbedingt erforderlich ist.
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Einladung aus
Deutschland mit folgenden Papieren:
Verdienstbescheinigung (
Arbeitgeber), Wohnsitznachweis
(Einwohnermeldeamt),
Kranken-/Unfallversicherung für ein Jahr,
Nachweis einer Anmeldung in einer
Sprachschule mit mehr als 20
Wochenstunden und eine Bestätigung vom
Ausländeramt.
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Schengen-Staaten
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gültig für
Belgien, Dänemark, Deutschland,
Finnland, Frankreich, Griechenland,
Island. Italien, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich,
Portugal, Schweden,
Spanien)
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