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Urlaubsbescheinigung. Zur Sicherheit sollte
ihr Freund eine Urlaubsbescheinigung des
Arbeitgebers in Thailand dem Antrag
beilegen
mehr
Info im Forum--->
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Nachweis einer
Flugreservierung über Hin- und Rückflug. Es
muss bei Antragstellung kein Ticket vorgelegt
werden !
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Nachweis einer Kranken-/
Unfallversicherung fuer die Zeit des
Aufenthaltes in den
Schengen-Staaten
- 1 Kopie aller vorgelegten
Unterlagen (vom Reisepass: Kopie der
Doppelseite mit dem Passfoto-)
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Nachtrag:
Im Moment
ist es fast unmöglich, für eine Thailänderin ein Visa nach Deutschland zu
bekommen. Hauptpunkt
der Deutschen Botschaft in Bangkok ist die Rueckkehrbereitwilligkeit der
Frauen. Es reicht
nicht, ein Rückflugticket vorzulegen.
Einige Punkte die man beachten sollte
:
- Ein Kontoauszug, wo ersichtlich ist das regelmäßig Geld vom Arbeitgeber
eingeht ( mindestens schon 1, besser 2
Jahre.
- Wenn möglich eine Bescheinigung des Arbeitgebers in Thailand. (
Urlaubsschein)
- Da in
Thailand der Urlaub aus ca. 7 – 10 Tagen ( ohne Feiertage) besteht, ist es
natürlich schlecht wenn das Rückflugticket für 3 Monat gilt.
- Grund
oder Haus besitz in Thailand, auf den Namen der Frau. ( oder ein Dokument der
Eltern)
- Einen
festen Wohnsitz.
Ihr müsst
folgendes tun:
- Eine Unfall-Versicherung
für die Zeit des Urlaubs für die Frau - Eine
Einladung aus Deutschland ( warum,
wieso, weshalb )
- Nachweis der Unterkunft in Deutschland
- Arbeitsnachweis vom Arbeitgeber ( Arbeitslos ist nicht gerade hilfreich)
- Fester Wohnsitz ( Einwohnermeldeamt)
Lasst euch
das ganze vom Ausländeramt bestätigen und sendet es per Post.
Mehr Tipps
findet ihr im Forum ----->
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Schengen-Staaten
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gültig für
Belgien, Dänemark, Deutschland,
Finnland, Frankreich, Griechenland,
Island. Italien, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich,
Portugal, Schweden,
Spanien)
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